Stille Feiertage an denen wir geschlossen haben Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: Aschermittwoch Gründonnerstag Karfreitag Karsamstag 1. November - Allerheiligen Volkstrauertag Totensonntag Buß- und Bettag 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14:00 Uhr